Ihr wohlverdienter Urlaub steht bevor und Sie möchten Sich vorab über die aktuellen Vorgaben informieren, welche aufgrund der Corona-Pandemie durch die bayerische Staatsregierung eingeführt wurden und somit als Voraussetzungen für einen Urlaub in Oberjoch gelten?

Damit Sie nicht unnötig Zeit durch lange Internetrecherchen verlieren, haben wir nachfolgend für Sie die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt:

  • Für die Anreise innerhalb Deutschlands benötigen Sie keinen Nachweis.

  • Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr.

  • Um ein Restaurant besuchen zu können benötigen Sie generell keinen Nachweis mehr. Bitte beachten Sie aber, dass Restaurants laut aktueller Vorschriften weiterhin Maßnahmen wie die Maskenpflicht oder Zugangsbeschränkungen vorsehen können. Erkundigen Sie sich bitte vor einem Restaurantbesuch welche Regeln dort gelten.

  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Im öffentlichen Personennahverkehr ist die Maskenpflicht seit dem 10.12.2022 aufgehoben, es wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine Maske zu tragen. 

 Genaue und stets aktuelle Informationen seitenes der Gemeinde finden Sie hier.